Impressum

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Gubelstrasse 12
CH-6300 Zug
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Tel. +41 (0) 41 560 36 00

AGB

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratung und sonstigen Tätigkeiten der Treuhandgesellschaft IBS AG (IBS) für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas Anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist (insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von gesetzlich vorgegebenen Prüfungstätigkeiten) oder von den Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wird.

2. Allgemeiner Inhalt des Vertrags
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im Einzelfall vereinbarten und von IBS auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann IBS ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.

2.2 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

2.3 Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.

2.4 IBS kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen.

2.5 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.

3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, IBS zukommen zu lassen. IBS darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgten Anweisungen richtig und vollständig sind.

4. Informationsaustausch und Entbindung vom Berufsgeheimnis bei der internen Bearbeitung von Informationen
4.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert IBS nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit. Der Kunde anerkennt und genehmigt die interne Bearbeitung der vertraulichen Informationen auch durch andere bei IBS angestellten Personen im Rahmen des erteilten Auftrages.

4.2 Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon, Fax und E-Mail bedienen. Bei der elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

Bei Bedarf stellt IBS einen persönlichen Portal-Zugriff für den Informations- bzw. Dokumentenaustausch zur Verfügung. Das Kundenportal wird auf der eigenen IT-Infrastruktur in den Räumlichkeiten von IBS betrieben und soll lediglich zum Datenaustausch und nicht als permanente Datenablage dienen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, nötige Anpassungen der Zugriffsberechtigungen an IBS zu melden (z.B. Personalaustritte beim Kunden).

4.3 IBS kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, IT-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. IBS stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.

4.4 IBS und ihre Mitarbeiter
Partnerunternehmen (= zur Bruhin Holding-Gruppe gehörend) sind zur vertraulichen Behandlung der Daten verpflichtet. Die Daten werden gemäss erteiltem Auftrag bearbeitet, gesichert und können jederzeit von IBS eingesehen werden. Ohne Einverständnis des Mandanten leitet IBS keine Daten an Dritte weiter, ausgenommen sind andere Dritte nach Anhang. Wird IBS durch das Recht der EU, der Mitgliedstaaten oder eines Nicht-EU-Mitgliedstaates, dem IBS unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, teilt IBS dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.

5. Schutz- und Nutzungsrechte
5.1 Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von IBS im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen IBS und dem Kunden ausschliesslich IBS zu.

5.2 IBS räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein.

5.3 Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von IBS zulässig.

5.4 Der Kunde unterlässt es, die ihm von IBS überlassenen Unterlagen, insbesondere der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

5.5 Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

6. Honorar und Auslagen
6.1 IBS legt ihre Honorare auf Basis der Stundenansätze gemäss Funktionsstufe und Schwierigkeitsgrad fest.

6.2 Spesen und sonstige Auslagen (z. B. für Kopien, Porti) sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Kunden zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vereinbart. Bedient sich IBS zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und IBS von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen.

6.3 Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfangs der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und sonstige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

6.4 IBS kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

6.5 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen auf das von IBS angegebene Konto zu zahlen.

7. Haftung
IBS haftet für eine absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtungen ist die Haftung soweit gesetzlich zulässig auf maximal das Dreifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

8. Gewährleistung
Wurde die Herstellung eines Werks im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch IBS. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 7.

9. Auflösung des Vertrags und deren Folgen
9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.

9.2 Bei der ordentlichen Kündigung des Vertrags hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwands und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist IBS vom Kunden völlig schadlos zu halten.

9.3 Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwands und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.

9.4 Bei einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwands und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.

10. Allgemeines
10.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

10.2 Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Ort des Sitzes von IBS zuständige Gericht, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.